AGBs

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Reisebedingungen von Spirit Wings Motoradtouren

AGBs | Reisen: Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorrad-Reisen ist auf den entsprechenden Seiten beschrieben. Weitere Leistungen schuldet Spirit Wings  nicht. Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.  Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch Spirit Wings  zustande.

1. Zahlung: Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Spirit Wings . Nach Abschluß des Reisevertrages erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Anzahlung fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.Die Bezahlung der angemieteten Motorräder erfolgt vor Ort bei Motobike. Dieser Betrag ist erst am Tage der anmietung fällig .Je nach Motorradklasse wird dieser Betrag von Spirit Wings im Vorfeld abgzogen, und ist kein Bestandteil des zu zahlenden Reisepreises. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Den Teilnahmepreis sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie den einzelnen Reisebeschreibungen.

2. Änderungen: Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3. Rücktritt: Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen, Nichtantritt der Reise oder Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Auch besteht das Recht sich von einem Dritten (Ersatzperson) ersetzen zu lassen. Hier behält sich der Veranstalter das Recht vor, der Teilnahme des Dritten (Ersatzperson) zu widersprechen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Mehrkosten entstehen in diesem Falle nicht.
Bei einer Stornierung werden 20% des Rechnungsbetrages als Stornogebühr verrechnet. Bei Stornierung bis zu 21 Tage vor Reisebeginn werden 50 % des Rechnungsbetrages fällig, bei weniger als 14 Tagen werden 90% des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt. Stichtag für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Spirit Wings.
Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte pauschale Entschädigung. Hier empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bei verspäteter Anreise zum Reiseantritt ist der Teilnehmer für entstehende Kosten, um der Reisegruppe „hinterherzufahren”, selbst aufzukommen. Auch kann dies nicht zu Lasten der sonstigen Reiseteilnehmer gehen.

4.. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter:  Die Firma Spirit Wings  kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

4.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch die Spirit Wings nachhaltig stört (siehe hierzu auch Verhaltensregeln während einer Tour) oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Im Falle einer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

4.2 Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer im Prospekt und/oder in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir werden Sie nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon sofort in Kenntnis setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis zurück.

4.3 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die Firma Sprit Wings  deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die der Firma Spirit Wings im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

5. Außergewöhnliche Umstände: Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Spirit Wings als auch der Reiseteilnehmer den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Spirit Wings für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Spirit Wings ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

6. Vorschriften: Spirit Wings informiert den Reiseteilnehmer über die Bestimmungen von Pass-, Visa- Zoll- und Gesundheitsvorschriften der durchfahrenden Länder. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Spirit Wings bedingt sind.

7. Verkehrs-Vorschriften: Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er nimmt mit einem Motorrad an der Reise teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand ist. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO der jeweiligen Reiseländer, sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Es besteht seitens Spirit Wings keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen.

8. Reiseleiter: Die Reiseleiter (Tourguides) sind nicht berechtigt, für Spirit Wings rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.

9. Haftung:  Der Reiseteilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Der Unterzeichnete stellt Spirit Wings und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mitverursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch Spirit Wings bleibt davon unberührt. Spirit Wings übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit
a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder
b) Spirit Wings für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Spirit Wings haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich empfohlen oder vermittelt werden (Fähren, Veranstaltungen, Ausstellungsbesuche, sonstige Besichtigungen, Hotels, usw..) und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Spirit Wings ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Einschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

10. Reiserücktrittskosten-Versicherung: Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

11. Sonstiges: Gerichtsstand der Klagen gegen Spirit Wings ist Offenburg.

12. Veranstalter: Spirit Wings , Carl-Benz-Straße 5, 77871 Renchen.

Geschäftsführer: Clemens Kasper

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